Liebe Schwangere,



in Deutschland hat jede Schwangere Anspruch auf (medizinische) Versorgung in der Schwangerschaft, die so genannte Schwangerenvorsorge. Diese Betreuung wird von einer Hebamme oder einer Frauenärztin durchgeführt. Die Kosten für die Schwangerenvorsorge werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn Sie keine Krankenversicherung haben, übernimmt das Sozialamt die Kosten.

Was passiert in der Schwangerenvorsorge?

  • Sie erhalten Informationen und Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.
  • Es werden regelmäßig Untersuchungen vorgenommen, um Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes zu überwachen.
  • Die Hebamme oder die Ärztin messen Ihren Blutdruck, untersuchen Blut und Urin. Sie prüfen, ob Ihr Kind gut gedeiht entweder durch Abtasten des Bauches oder durch eine Ultraschalluntersuchung (nur bei der Ärztin).
  • Sie bekommen ein Heft, den so genannten Mutterpass, in dem alle Untersuchungen dokumentiert werden und den Sie immer bei sich tragen sollten.


  • Sie können bei diesen Terminen alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft, der Geburt und zur Zeit danach stellen. Am besten schreiben Sie sich Ihre Fragen auf, damit Sie sie nicht vergessen.
    Die Hebamme und der Arzt unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, sie dürfen keine Informationen über Sie weiter geben. Keiner erfährt, was Sie mit der Hebamme oder der Ärztin besprochen haben, es sei denn, Sie wünschen dies.